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Baubewilligungen
Die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude, gleichgestellter Bauwerke und Anlagen ist bewilligungspflichtig. Darunter fallen zum Beispiel:
  • Hochbauten
  • Parkplätze, Mauern oder Einfriedungen
  • Nutzungsänderungen
  • Terrainveränderungen
  • Reklamen und Anschriften
  • die seitliche Verglasung von Sitzplätzen und Balkonen
  • Überdachungen von Sitzplätzen und Balkonen
  • Bauten und Anlagen (z. B. Garten-/Gerätehäuser), deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und deren Bodenfläche nicht mehr als 6.00 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- bzw. Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen. Zu beachten ist, dass die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren eingehalten werden müssen.
  • Solar- und Photovoltaikanlagen, wenn sie nicht den Voraussetzungen für das Meldeverfahren entsprechen.
  • die Aussenisolation der Gebäudehülle
  • den Einbau von Fenstern
  • Schwimmbäder

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Viele Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen. Wir empfehlen Ihnen, vor Baueingabe Ihr Vorhaben mit uns zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.

Folgende Unterlagen sind dem Baugesuch beizulegen:

Je nach Bauvorhaben auch:

  • Formular Gebäude- und Wohnungserhebung inkl. Gebäudedetails
  • Kantonale Zusatzformulare
  • Umgebungsplan
  • Weitere Pläne und Unterlagen wie Ausnützungsberechnung, Parkplatzberechnung, Lärmgutachten, begründetes Ausnahmegesuch, Zustimmung zum Anzeigeverfahren, Näherbaurecht, Vollmacht etc.

In allen Plänen (inkl. Katasterplan) ist das Bauvorhaben rot einzuzeichnen; Abbrüche sind gelb und Bestehendes schwarz zu markieren. Sämtliche Unterlagen sind 5-fach in Papier einzureichen und von den Grundeigentümern, Projektverfassern und Gesuchstellern zu unterschreiben und zu datieren. Zudem bitten wir Sie, uns das gesamte Baugesuchsdossier digital zur Verfügung zu stellen (USB Stick, E-Mail, https://webtransfer.zh.ch). 

Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die notwendigen Formulare finden Sie hier.

Bei Fragen zur Bewilligungspflicht Ihres Bauvorhabens geben wir gerne Auskunft.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und…
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und Planung, bzw. bei Spezialfällen an den Stadtrat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können über unseren Online-Schalter bezogen werden. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Preis
Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis

Beglaubigte Katasterkopien und Vermessungsdaten

Beim amtlichen Geometer der Stadt Schlieren, Acht Grad Ost AG, können gegen Gebühr* folgende Produkte bezogen werden: Beglaubigte Katasterkopien für Baugesuche Vermessungs- und Geo…
Beim amtlichen Geometer der Stadt Schlieren, Acht Grad Ost AG, können gegen Gebühr* folgende Produkte bezogen werden:

* Gebührenpflichtige Leistungen gemäss Gebührenverordnung für Geodaten vom 30.08.2017 (LS 704.15).

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