Aktuelles
Die Resultate der Beprobung des südwestlichen Areals liegen nun vor. Leider wurde auch dort Quecksilber gefunden. In rund 45 Parzellen übersteigt der Quecksilbergehalt im Boden wichtige Grenzwerte. Auf diesen Parzellen gelten neu wie im nordöstlichen Areal Empfehlungen, Nutzungseinschränkungen oder Nutzungsverbote.
Bitte beachten Sie die neuen Karten und Merkblätter, um sich über die geltenden Nutzungsbestimmungen zu informieren.
(zuletzt aktualisiert: 18.09.2024)
Ausgangslage
Im Familiengartenareal Betschenrohr wurde in verschiedenen Bereichen eine zu hohe Belastung an Schadstoffen im Boden festgestellt. Es handelt sich dabei vor allem um die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium. Diese Schadstoffe können zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn sie über einen längeren Zeitraum über den Verzehr von belastetem Gemüse oder durch die direkte Aufnahme der belasteten Erde (z.B. wenn Kinder mit der Erde spielen) in den Körper gelangen.
Keine akute Gefährdung, jedoch müssen vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden
Es besteht keine akute Gefahr für die Gesundheit. Es besteht aber eine konkrete Gefährdung der Gesundheit durch eine chronische Schadstoffexposition. Um das Risiko einer möglichen Schadstoffaufnahme zu reduzieren, müssen auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes Massnahmen ergriffen werden. Es handelt sich dabei um sehr strenge Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Gärtnerinnen und Gärtner.
Gesetzliche Grundlage
Auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes hat der Bund für belastete Böden sogenannte Richt-, Prüf- und Sanierungswerte definiert. Wenn der Richtwert überschritten ist, so gilt es, die Belastungsquellen zu stoppen. Bei Überschreiten der Prüfwerte müssen die Kantone abklären, ob die Schadstoffbelastung des Bodens eine konkrete Gefährdung darstellt. Ist dies der Fall, so müssen sie die Nutzung so weit einschränken, dass diese Gefährdung nicht mehr besteht. Sind Sanierungswerte überschritten, so muss die entsprechende Nutzung verboten werden.
Die Resultate der Bodenproben im Betschenrohr zeigen, dass auf verschiedenen Flächen die Prüfwerte für Cadmium und Quecksilber sowie die Sanierungswerte für Quecksilber überschritten werden.
Kanton hat Nutzungseinschränkungen erlassen
Die zuständige kantonale Behörde, das Amt für Landschaft und Natur (ALN), hatte aufgrund der Untersuchungsresultate für das nordöstliche Areal im Juni 2024 eine Verfügung mit unterschiedlichen Massnahmen für belastete Bereiche erlassen. Die Massnahmen betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Böden und reichen von Empfehlungen für Vorsichtsmassnahmen, eingeschränkter Nutzung bis zu einem Verbot bestimmter Nutzungen.
Aufgrund der Resultate im nordöstlichen Areal veranlasste die Stadt Schlieren, dass auch das restliche Familiengartenareal, der südwestliche Bereich, auf Schadstoffe untersucht wird. Im September 2024 hat der Kanton auch für diesen Bereich eine Verfügung erlassen. Die Nutzungseinschränkungen entsprechen jenen im nordöstlichen Areal.
Das Grundwasser ist sicher
Da sich im Betschenrohr auch Grundwasserpumpwerke befinden, hat die Wasserversorgung der Stadt Schlieren aufgrund der Resultate der Bodenproben zusätzliche Untersuchungen des Grundwassers durchgeführt. Im Grundwasser wurden keine erhöhten Schadstoffwerte festgestellt und es kann weiterhin ohne Einschränkung konsumiert werden.
Die Ursache ist unbekannt
Die Ursache der Bodenbelastungen zu definieren, ist historisch bedingt sehr schwierig. Hier kann nur gemutmasst werden. Quecksilber kann über ganz unterschiedliche Wege in den Boden gelangen: Verbrennung von Abfällen und Kohle, Brandereignisse, Einträge aus der nahegelegenen Industrie über die letzten hundert Jahre, Ausbringen von Asche, Einsatz von Abfalldüngern, Klärschlamm oder schadstoffhaltigen Pflanzenschutzmitteln oder unwissentliche Einbringung schadstoffbelasteten Bodens. Der Zeitpunkt des Eintrags kann nicht genau ermittelt werden. Das Areal wird seit fast hundert Jahren zum Gärtnern genutzt und liegt in der Nähe von Industriegebieten. Dementsprechend wären allfällige pauschale Schuldzuweisungen an die heutigen Gartenpächterinnen und -pächter fehl am Platz.
Zufallsbefund dank kantonalem Revitalisierungsprojekt
Die Bodenbelastung im nördlichen Areal wurde zufälligerweise bei Untersuchungen für das Revitalisierungsprojekt "Lebendige Limmat" festgestellt. Diese Untersuchungen fanden gestaffelt im gesamten Perimeter des Projekts statt. Ziel der Untersuchung war es, den Bodenaufbau zu ermitteln und die Grundlagen für die spätere Bodenverwertung bzw. Bodenentsorgung zu erarbeiten.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.
Viele Fragen zum weiteren Vorgehen sind noch offen. Die Stadt Schlieren informiert laufend auf Grundlage der aktuellen Informationen.
Viele Fragen zum weiteren Vorgehen sind noch offen. Die Stadt Schlieren informiert laufend auf Grundlage der aktuellen Informationen.