Inhalt

Inkraftsetzung der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen und der Gebührenliste zur Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen per 1. September 2016
Das Gemeindeparlament genehmigte die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen am 23. Mai 2016. Innert der gesetzlichen Frist wurde kein Rechtsmittel ergriffen. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Juli 2016 die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen per 1. September 2016 in Kraft gesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Stadtrat die Gebührenliste zur Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (SKR Nr. 12.30) genehmigt und setzt diese ebenfalls per 1. September 2016 in Kraft.

Gegen den Erlass der Gebührenliste zur Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (SKR Nr. 12.30) kann innert 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet beim Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Anfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Informationen

Datum
28. Juli 2016

Dokumente

Name
Gebuhrenliste_zur_Verordnung_uber_das_Friedhof-_und_Bestattungswesen.pdf (PDF, 142.86 kB) Download 0 Gebuhrenliste_zur_Verordnung_uber_das_Friedhof-_und_Bestattungswesen.pdf

Bestellformular

Personalien

Zugehörige Objekte