Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl Friedensrichter/in für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2021 liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
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Name Vorname |
Geburts- jahr |
Beruf |
Adresse |
Partei |
1. |
Leimgrübler Adrian |
1960 |
Jurist |
Landhausweg 11 Schlieren |
parteilos |
2. |
Viridén Songül |
1973 |
Dipl. Marketing- und Kommunikationswirtin |
Nassackerstrasse 29 Schlieren |
GLP |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.
Die Urnenwahl wird am 19. Mai 2019 durchgeführt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird im ersten Wahlgang ein Beiblatt beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat