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Ersatzwahl Friedensrichter/in für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2021 - Wahlanordnung
15. März 2019

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl Friedensrichter/in für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2021 liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

 

Name

Vorname

Geburts-

jahr

Beruf

Adresse

Partei

1.

Leimgrübler

Adrian

1960

Jurist

Landhausweg 11

Schlieren

parteilos

2.

Viridén

Songül

1973

Dipl. Marketing- und Kommunikationswirtin

Nassackerstrasse 29

Schlieren

GLP

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte sind nicht erfüllt.

Die Urnenwahl wird am 19. Mai 2019 durchgeführt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird im ersten Wahlgang ein Beiblatt beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Stadtrat