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Erneuerungswahl von zwei Mitgliedern der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023 - Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist
15. November 2018

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. September 2018 sind für die Erneuerungswahl von zwei Mitgliedern der Synode innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Wohnort Heimatort/Heimatland
1.    Artho, Pia        1950 Pflegefachfrau HF Schlieren Schlieren
2. Autiero, Caterina 1965 Spielgruppenleiterin und Hausfrau Schlieren Italien

Es wird eine Frist von sieben Tagen, bis spätestens am Donnerstag, 22. November 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 20. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Stadtrat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen hier zum Download bereit.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Stadtrat Schlieren