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Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung und Reglement über die Arbeitszeit
27. April 2018

Nachdem das Gemeindeparlament die Personalverordnung der Stadt und der Schule Schlieren am 12. Februar 2018 genehmigt hat, hat der Stadtrat am 16. April 2018 die revidierten Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung, SKR 04.11, und das Reglement über die Arbeitszeit, SKR 04.12, genehmigt und das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2018 festgesetzt.

Gegen diese beiden Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Die Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung und das Reglement über die Arbeitszeit können im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.

Stadtrat Schlieren

Zugehörige Objekte

Name
Erlass SKR 4.11 (PDF, 370.17 kB) Download 0 Erlass SKR 4.11
Erlass SKR 4.12 (PDF, 265.32 kB) Download 1 Erlass SKR 4.12