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Personalverordnung der Stadt und der Schule Schlieren
20. Februar 2018

Das Gemeindeparlament Schlieren hat mit Beschluss vom 12. Februar 2018 die neue Personalverordnung der Stadt und der Schule Schlieren, SKR Nr. 4.10, erlassen. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Personalverordnung kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden. Stadtrat Schlieren

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