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Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 bis 2022 - Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist
22. Dezember 2017
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 Name
Vorname
Geburts-
jahr
BerufAdresseRufname
1.Welti
Robert
1943pensionierter FotokaufmannBühlackerstr. 14 
2.Buchard
Elfriede
1953Restaurations- und HotelfachfrauHohfurrenstr. 10Elfie
3.Heiniger
Nicole
1983KauffrauStationsstr. 27 
4.Perrin
Jean-Claude
1945pensioniertRotbuchenweg 18 
5.Zürrer
Selina
1983TheologinFöhrenweg 11 
6.Räbsamen
Ursula
1947KauffrauTrislerstr. 15 
7.Katz
Ursula
1967KauffrauUitikonerstr. 23 



Präsident/Präsidentin:

 Name
Vorname
Geburts-
jahr
BerufAdresseRufname
1.Welti
Robert
1943pensionierter FotokaufmannBühlackerstr. 14 


In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung vom
17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Stadtrat Schlieren und Evangelisch-reformierte Kirchenpflege