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Erneuerungswahl von 36 Mitgliedern des Gemeindeparlaments für die Amtsdauer 2018 bis 2022 - Wahlanordnung
3. November 2017
Der Stadtrat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Gemeindeparlaments für die Amtsdauer 2018 bis 2022, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf Sonntag, 4. März 2018, angeordnet.

Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d. h. bis spätestens Mittwoch, 13. Dezember 2017, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Die Vorgeschlagenen müssen schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.

Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 36 wählbare Personen genannt sein. Jede Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal aufgeführt sein. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterschrieben sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Listen, die in der Amtsdauer 2014 bis 2018 im Gemeindeparlament vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Gemeindeparlament. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen. Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Die Auslosung der Listennummern für Parteien, die im Gemeindeparlament nicht vertreten sind, erfolgt unter Aufsicht des Stadtpräsidenten am Mittwoch, 20. Dezember 2017, 11.00 Uhr, im Stadthaus, Freiestrasse 6, Sitzungszimmer 301.

Formulare für Wahlvorschläge und die Annahme der Kandidaturen sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Schlieren

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