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Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018, Stille Wahl
13. Oktober 2017
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 17. August 2017 ist fristgerecht ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser wurde am 29. September 2017 veröffentlicht. Die gleichzeitig eröffnete zweite Frist bis 6. Oktober 2017 ist unbenutzt abgelaufen.

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat der Stadtrat Schlieren, als wahlleitende Behörde, an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2017

Michlig, Mathias, 1981, Rechtsanwalt, Brandstrasse 51, 8952 Schlieren,

per 1. November 2017 für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018 in Stiller Wahl als Mitglied der Bürgerrechtskommission gewählt erklärt.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stadtrat Schlieren