Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Stadtrat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Eine allfällige Urnenwahl hat der Stadtrat Schlieren auf den Sonntag, 26. November 2017, angeordnet.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Stadtkanzlei Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (Telefon 044 738 15 76; stadtkanzlei@schlieren.ch) erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren
Zugehörige Objekte
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Bürgerrechtskommission Wahlvorschlag 2014-2018 (PDF, 272.55 kB) | Download | 0 | Bürgerrechtskommission Wahlvorschlag 2014-2018 |