Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskunft, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.
Die Feuerpolizei ist zuständig für
- feuerpolizeiliche Bewilligungen von Bauvorhaben bei Neu- und/oder Umbauten,
- die Erstellung, den Umbau und die Sanierung von wärmetechnischen Anlagen,
- Kontrollen in feuerpolizeilicher Hinsicht,
- die Durchführung von Feuerungskontrollen sowie
- die periodischen feuerpolizeilichen Kontrollen.
Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).
Baubewilligungsverfahren
- Preis
- Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis
Feuerpolizei / baulicher Zivilschutz
Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.
Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).
- Preis
- gratis
Feuerungskontrolle
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle/Abgasmessung.
Die Gebühren für die Feuerungskontrolle durch die Gemeinde stützen sich auf die Kalkulationsgrundlage für Feuerungskontrollen im Kanton Zürich des Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Feuerungskontrolleur der Stadt Schlieren:
Rohner Kaminfeger AG
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf
Telefon 044 737 16 71
info@rohner-kaminfeger.ch
- Preis
- kostenpflichtig
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bau und Planung | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |