Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskunft, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.
Die Feuerpolizei ist zuständig für
- die feuerpolizeiliche Beurteilung und Bewilligung von Bauvorhaben bei Neu- und Umbauten
- die Erteilung von feuerpolizeilichen Bewilligungen im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Umbau und der Sanierung von wärmetechnischen Anlagen
- Kontrollen in feuerpolizeilicher Hinsicht
- die Durchführung von Feuerungskontrollen sowie
- die Durchführung von periodischen feuerpolizeilichen Kontrollen
Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Baubewilligungsverfahren
- Preis
- Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis
Feuerpolizei / Baulicher Zivilschutz
Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.
Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Preis
- gratis
Feuerungskontrolle
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre bei Ölfeuerungen sowie alle 4 Jahre bei Gasfeuerungen, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur der Stadt Schlieren berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle/Abgasmessung.
Die Gebühren für die Feuerungskontrolle durch die Gemeinde stützen sich auf die Kalkulationsgrundlage für Feuerungskontrollen im Kanton Zürich des Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Feuerungskontrolleur der Stadt Schlieren:
Rohner Kaminfeger AG
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf
Telefon 044 737 16 71
info@rohner-kaminfeger.ch
- Preis
- kostenpflichtig
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Bau und Planung | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |

