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Reklamebewilligungen

Aussenwerbungen prägen das Stadtbild nachhaltig. Es braucht deshalb für die Erstellung neuer oder die Änderung bestehender Reklamen eine Bewilligung. Zum Beispiel für:

  • an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
  • Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
  • Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
  • das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
  • sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
  • das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
  • befristete Aktionen oder mobile Werbeträger

Einzureichende Dokumente
Für eine Bewilligung ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Reklamegesuch in zweifacher Ausfertigung zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen:

Für die Behandlung von Reklamegesuchen benötigen wir in der Regel vier bis sechs Wochen ab Vollständigkeit.

Zugehörige Objekte