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Reklamebewilligungen

Aussenwerbungen prägen das Stadtbild nachhaltig. Es braucht deshalb für die Erstellung neuer oder die Änderung bestehender Reklamen eine Bewilligung. Zum Beispiel für:

  • an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
  • Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
  • Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
  • das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
  • sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
  • das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
  • befristete Aktionen oder mobile Werbeträger

Einzureichende Dokumente
Für eine Bewilligung ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Reklamegesuch in zweifacher Ausfertigung zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Aktueller GIS Auszug (Kartenthema Amtliche Vermessung; https://geo.zh.ch) oder Aktueller Katasterplan (zu beziehen bei Acht Grad Ost, Schlieren; www.achtgradost.ch/datenbestellung)
    in jedem Fall mit rot eingezeichneter Stellung und Grösse der Reklameanlage(n) sowie Vermassung der Grenzabstände
  • Gültige Fassadenpläne in gängigem Massstab(1:100) und Format mit massstäblichem Standort der Reklameanlage(n) sowie Zeichnung/Abbildung der einzelnen Reklamen
  • Deutliche Farbfotos mit Gesamtansicht des Gebäudes, der baulichen Umgebung und dem heutigen Bestand der Reklameanlagen (ohne beigefügte Fassadenpläne sind die geplanten Reklameanlagen sowie die zugehörigen Fassadenausschnitte auf der Fotomontage zu vermassen und massstabsgetreu einzutragen)
  • Vollständiges Gesuchsdossier 2-fach in Papierform und einfach digital – mit einem USB Stick, per E-Mail an bausekretariat@schlieren.ch oder via www.webtransfer.zh.ch

Für die Behandlung von Reklamegesuchen benötigen wir in der Regel vier Wochen ab Vollständigkeit.

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