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Fristerstreckung Steuererklärung
Fristerstreckungsgesuche müssen vor Ablauf der Frist (in der Regel 31. März) eingereicht werden. Die Gesuche werden längstens bis zum 30. November bewilligt. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Für Selbstständigerwerbende sowie Juristische Personen gilt automatisch eine Frist bis 30. September. Um eine Fristverlängerung muss beim Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuer, ein Gesuch eingereicht werden.

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