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Lehre / Studium

Gemäss Steuergesetz muss die Steuererklärung jedes Jahr ausgefüllt werden. Auch wenn Sie sich derzeit im Studium oder in der Lehre befinden ist es wichtig, dass Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die provisorische Steuerrechnung Ihren neuen Einkommensverhältnissen anpassen lassen, sobald Sie Ihre Ausbildung beendet haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So können Sie hohe Nachsteuern und damit zusammenhängende Zinsen zu Ihren Lasten vorbeugen. Einerseits sollten Sie die Steuerrechnung für das laufende Jahr anpassen, andererseits jedoch auch das steuerbare Einkommen auf der provisorischen Rechnung im Folgejahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Stipendien

Stipendien müssen nicht versteuert werden, sofern die während der Ausbildung ausgerichteten Stipendien zusammen mit den übrigen Einkünften nicht mehr als die Ausbildungskosten und den notwendigen Lebensunterhalt decken.

Falls Sie für den Stipendien-Antrag einen Steuerausweis benötigen, können Sie diesen hier online bestellen.

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