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Kontrolle Invasive Pflanzen (Neophyten) auf Stadtgebiet

Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Der Bund konkretisiert die Regelung des Umgangs mit diesen Organismen und koordiniert das Management von invasiven Arten auf Bundesebene, interkantonal und international.

Der Grünunterhalt kontrolliert regelmässig auf Stadtgebiet, ob invasive Pflanzen wachsen. Diese werden fachmännisch entsorgt. Zusätzlich wird der Standort dem Kanton gemeldet.

In der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung 814.911) sind 11 Pflanzen aufgeführt, welche verboten sind.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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