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Gasversorgung

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Gasnetz wird ab 2035 in Etappen stillgelegt

Basierend auf der Netto-Null-Strategie des Stadtrates wird die Stadt Schlieren das Gasnetz in Etappen ab 2035 stilllegen. Den rechtlichen Rahmen bildet die Verordnung über die Gasversorgung und über die Teilstilllegung des Gasleitungsnetzes.

Ausgangslage

Am 1. September 2022 ist die Änderung des kantonalen Energiegesetzes in Kraft getreten. Das Energiegesetz fordert unter anderem, dass Gasheizungen durch umweltfreundliche Heizlösungen ersetzt werden. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage und der Netto-Null-Strategie des Stadtrates plant die Stadt Schlieren, das Gasnetz ab 2035 in Etappen stillzulegen.

Gasnetz wird in drei Etappen stillgelegt

Die Stadt Schlieren geht bei der Stilllegung in drei Etappen vor und legt zunächst ab 2035 die rot markierten Gebiete still, gefolgt von weiteren Gebieten ab dem Jahr 2040 und den letzten Gebieten ab 2045 (siehe Grafik Stilllegungszeitpunkte). Zuerst werden die Gebiete stillgelegt, in denen eine Erneuerung der Gasnetze ansteht. Entsprechend können Kosten für die Erneuerung der Infrastruktur eingespart werden.

 

Persönliche Information und Beratung

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit einer Gasheizung und/oder Gaskochherden werden direkt von der Stadt Schlieren informiert und können sich, bei Bedarf, über Alternativen durch einen Energieberater informieren lassen.

Für Industriekundinnen und Industriekunden, die Prozessgas benötigen, steht weiterhin eine Gasinfrastruktur zur Verfügung.

Unabhängiges Energienetz und umweltfreundliche Alternativen

Mit der Gasnetzstilllegung werden vor allem alternative Heizsysteme gefördert, welche regionale Energiequellen verwenden. Das ermöglicht es der Stadt Schlieren, die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen zu reduzieren. Wo möglich, sollen bestehende und geplante Fernwärmenetze die Energie liefern. Wo dies nicht möglich ist, kommen vornehmlich Wärmepumpen und Erdsonden in Frage.

Der Kanton Zürich verfügt zudem über ein Förderprogramm für den Ersatz von Gasheizungen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Preis

Gastarif gemäss Rechtssammlung

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