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Feuerpolizei
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen?

Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskunft, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Die Feuerpolizei ist zuständig für

  • feuerpolizeiliche Bewilligungen von Bauvorhaben bei Neu- und/oder Umbauten,
  • die Erstellung, den Umbau und die Sanierung von wärmetechnischen Anlagen,
  • Kontrollen in feuerpolizeilicher Hinsicht,
  • die Durchführung von Feuerungskontrollen sowie
  • die periodischen feuerpolizeilichen Kontrollen.

 

Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und…
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und Planung, bzw. bei Spezialfällen an den Stadtrat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können über unseren Online-Schalter bezogen werden. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Preis
Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis

Feuerpolizei / baulicher Zivilschutz

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umb…
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen?

Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Neu- und Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter finden Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).

Preis
gratis

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft d…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle alle zwei Jahre bei Ölfeuerungen sowie alle 4 Jahre bei Gasfeuerungen, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur der Stadt Schlieren berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle/Abgasmessung.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle durch die Gemeinde betragen exkl. MWST:

  • Fr. 160.00 für Öl/Gas
  • Fr. 160.00 für Holzfeuerung (erste Stunde, jede weitere 1/4 Stunde Fr. 27.00)

 

Feuerungskontrolleur der Stadt Schlieren:
Rohner Kaminfeger AG
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf
Telefon 044 737 16 71
info@rohner-kaminfeger.ch

Preis
kostenpflichtig

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