- Hochbauten
- Parkplätze, Mauern oder Einfriedungen
- Nutzungsänderungen
- Terrainveränderungen
- Reklamen und Anschriften
- die seitliche Verglasung von Sitzplätzen und Balkonen
- Überdachungen von Sitzplätzen und Balkonen
- Bauten und Anlagen (z. B. Garten-/Gerätehäuser), deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und deren Bodenfläche nicht mehr als 6.00 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- bzw. Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen. Zu beachten ist, dass die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren eingehalten werden müssen.
- Solar- und Photovoltaikanlagen, wenn sie nicht den Voraussetzungen für das Meldeverfahren entsprechen.
- die Aussenisolation der Gebäudehülle
- den Einbau von Fenstern
- Schwimmbäder
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Viele Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen. Wir empfehlen Ihnen, vor Baueingabe Ihr Vorhaben mit uns zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.
Folgende Unterlagen sind dem Baugesuch beizulegen:
- Baugesuchsformular Anzeigeverfahren oder Ordentliches Verfahren -
- Aktueller amtlicher Katasterplan im Original, zu beziehen bei Acht Grad Ost AG, T. 043 500 44 00, https://www.achtgradost.ch/datenbestellung
- Aktueller Grundbuchauszug im Original, zu beziehen beim Notariat Schlieren, T. 044 752 37 00, https://www.notariate-zh.ch/deu/grundbuch/auszugsbestellung/ )
- Projektpläne: Grundrisse, Schnitte, Fassaden
Je nach Bauvorhaben auch:
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung inkl. Gebäudedetails
- Kantonale Zusatzformulare
- Umgebungsplan
- Weitere Pläne und Unterlagen wie Ausnützungsberechnung, Parkplatzberechnung, Lärmgutachten, begründetes Ausnahmegesuch, Zustimmung zum Anzeigeverfahren, Näherbaurecht, Vollmacht etc.
In allen Plänen (inkl. Katasterplan) ist das Bauvorhaben rot einzuzeichnen; Abbrüche sind gelb und Bestehendes schwarz zu markieren. Sämtliche Unterlagen sind 5-fach in Papier einzureichen und von den Grundeigentümern, Projektverfassern und Gesuchstellern zu unterschreiben und zu datieren. Zudem bitten wir Sie, uns das gesamte Baugesuchsdossier digital zur Verfügung zu stellen (USB Stick, E-Mail, https://webtransfer.zh.ch).
Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Die notwendigen Formulare finden Sie hier.
Bei Fragen zur Bewilligungspflicht Ihres Bauvorhabens geben wir gerne Auskunft.
Baubewilligungsverfahren
- Preis
- Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis
Beglaubigte Katasterkopien und Vermessungsdaten
- Beglaubigte Katasterkopien für Baugesuche
- Vermessungs- und Geoinformatikdaten im DXF-Format, Shape-Format und Interlis-Format
* Gebührenpflichtige Leistungen gemäss Gebührenverordnung für Geodaten vom 30.08.2017 (LS 704.15).
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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10.10 | Bauordnung | 23. April 1997 |
10.11 | Arealüberbauungen gemäss Art. 24 der Bauordnung, Handlungsanweisung | 23. Februar 2009 |
10.12 | Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichfonds | 7. Dezember 2024 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bau und Planung | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |