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Amtliche Publikationen/Planauflage

Entspricht das Baugesuch den formellen Anforderungen, wird es gemäss den Vorgaben des Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich bekannt gemacht und die Gesuchsunterlagen während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Aktenauflage erfolgt noch nicht digital. Die Unterlagen müssen im Bausekretariat (Stadthaus Schlieren, 2. Stock, Büro 204) eingesehen werden.

Die aktuell publizierten Baugesuche sind in den amtlichen Mitteilungen abrufbar.

Baugesuche in der öffentlichen Auflage sind noch nicht materiell geprüft. Daher kann das Bausekretariat zu diesem Zeitpunkt keine detaillierten Auskünfte zu laufenden Gesuchen erteilen.

Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids

Das Zustellbegehren ist innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung des betreffenden Bauvorhabens bei der Stadt Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, schriftlich und unterzeichnet einzureichen (Zustellung per E-Mail oder Fax genügen nicht).

Nach Ablauf der Publikationsfrist wird eine Kopie des Begehrens der Bauherrschaft zur Kenntnis gebracht (§ 315 PBG).

Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt (massgebend ist der Poststempel), hat das Rekursrecht verwirkt. Ist das Begehren rechtzeitig eingereicht worden, werden den Begehrenstellenden alle baurechtlichen Entscheide (z. B. Projektänderungen) über das Bauvorhaben zugestellt, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt (§ 316 PBG).

Kosten

Für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird eine Gebühr von Fr. 60.00 gemäss Gebührentarif der Stadt Schlieren erhoben. Die Zustellung von weiteren Entscheiden (z. B. Projektänderungen) erfolgt kostenlos. Die Rechnung wird mit dem Versand des baurechtlichen Entscheids gestellt.

Zugehörige Objekte