Gehört zum Departement: Abteilung Soziales
Die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund,
Kantonen und Gemeinden. Der Bund verteilt dabei geflüchtete Personen nach einem gesetzlich definierten
Schlüssel an die Kantone, diese wiederum verteilen die Personen nach einem festgelegten Schlüssel
("Kontingent") an die Städte und Gemeinden.
wohnen einige Monate in kantonalen Unterkünften. In dieser sogenannten ersten Phase startet der
Integrationsprozess. Die asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen erhalten Deutsch-
unterricht und werden mit dem Alltag in der Schweiz vertraut gemacht.
aufgenommenen Personen in der zweiten Phase in einer Gemeinde. Aktuell ist die Stadt Schlieren
verpflichtet, pro tausend Einwohner und Einwohnerinnen fünfzehn Personen aus dem Asylbereich
aufzunehmen. Die Aufnahmequote von 1.5 % gilt seit dem 1. Januar 2026. Schlieren muss aktuell
Zum Kontingent zählen Menschen mit dem Status N (Asylgesuch pendent), VAA (Vorläufig aufgenommene
Ausländer, welche weniger als sieben Jahre in der Schweiz leben) und Menschen aus der Ukraine mit dem
Schutzstatus S. Personen, die länger als sieben Jahre in der Schweiz leben, oder Flüchtlinge, die den
anerkannten Flüchtlingsstatus (FL B) erhalten haben, zählen nicht mehr zum Kontingent. Die Gemeinden
sind aber weiterhin für diese Personen zuständig.
Die geflüchteten Personen, welche der Stadt Schlieren zugewiesen wurden, werden durch die
Asylorganisation Zürich (AOZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. betreut, die eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt hat.
Sie erhalten Unterstützung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sicherstellen
können. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach den Vorgaben der Asylfürsorge und liegt
unter den Ansätzen für die reguläre Sozialhilfe.
Unterkünfte
Neben der Flüchtlingsunterkunft an der Bernstrasse 72a konnte im Frühjahr 2024 zusätzlich der
Modulbau auf dem Färberhüsli-Areal, eine provisorische Unterkunft für 120 Personen, in Betrieb
genommen werden. Weitere Unterkünfte im Stadtgebiet werden je nach Bedarf angemietet.
Die Zahlen der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind in den letzten Monaten zurückgegangen.
Aktuell kommen vermehrt Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak in die Schweiz und suchen
hier Asyl.
Unter den geflüchteten Personen sind auch sehr viele Kinder. Diese sind bereits in den Schlieremer
Schulen aufgenommen worden und haben so schnell in einen geregelten Alltag zurückgefunden.
können Sie sich an die Abteilung Soziales wenden: soziales@schlieren.ch, Tel. 044 738 44 15 43.
Kontakt
Stadt Schlieren, Abteilung SozialesFlüchtlingswesen
Freiestrasse 6
8952 Schlieren
Tel. 044 738 15 43
soziales@schlieren.ch
Personen
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