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Begegnungszone am Bahnhof

Der Bahnhofsbereich wird zur Begegnungszone

Mit dem Volksentscheid vom 7. März 2021 wurde einer Begegnungszone zugestimmt. Die Güterstrasse (Abschnitt Grabenstrasse 2 bis Personenunterführung West) und die Bahnhofstrasse werden zur Begegnungszone umgestaltet. Dabei werden die Flächen von Fassade zu Fassade geplant und gestaltet. Separate Trottoirs werden keine erstellt. Im Grundsatz haben zu Fuss gehende Personen Vortritt.

Visualisierung Bahnhofstrasse Tempo 20
Visualisierung

Die Gestaltung zur Begegnungszone geht einher mit einer deutlichen Erhöhung der Verweilqualität und einer Verminderung des Durchgangsverkehrs. Das Herzstück der Begegnungszone ist der grosszügige Bahnhofsplatz mit einem markanten Baum, welcher sich zwischen dem Treppenaufgang der Personenunterführung der SBB und der Bahnhofstrasse befindet.

Besonderen Wert wird bei der Gestaltung auf die Aufenthaltsqualität gelegt. Dies wird mit dem grosszügigeren Platz an der Bahnhofstrasse vor der Bibliothek mit Brunnen und Bänken erreicht sowie mit den Flächen vor den bestehenden Restaurants, welche als Strassencafés genutzt werden können. Weitere Sitzgelegenheiten entstehen bei der SBB-Unterführung West.

Die Umsetzung mit vielen Bäumen und grosszügigen Pflanzflächen berücksichtigt die anstehenden Veränderungen im Stadtklima. Baumpflanzungen sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Insbesondere im Sommer kann so für ein kühleres Klima gesorgt werden. Mit fast 70 neuen Veloabstellplätzen wird zudem auch der Stärkung des Zweiradverkehrs im Zusammenhang mit der Bahnhofslage Rechnung getragen.

Projektverlauf 

  • Die Planauflage gemäss §13 StrG Kt ZH (Mitsprache durch die Bevölkerung) wurde am 18. April 2021 beendet.

  • Projektierung der Werkleitungen erfolgt.

  • Ausarbeiten der Ausführungspläne erfolgt.

  • Der Kreditbeschluss erfolgte am 27. Juni 2022.

  • Die Auflage des Berichts über die Einwendungen gemäss §13 StrG Kt ZH wurde am 25. Oktober 2022 beendet.

  • Planauflage 30 Tage gemäss §§ 16 und 17 StrG Kt ZH mit Einspracherecht wurde am 5. Dezember 2022 beendet.

  • Die Bewilligung durch die Kantonspolizei ist erfolgt. Die öffentliche Auflage wurde am 5. Dezember 2022 beendet.

  • Einsprachebereinigung

  • Publikation Projektfestsetzung

Nächste Schritte

  • Submissionsverfahren

  • Arbeitsvergabe/Baustart

Zugehörige Objekte