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Erneuerungswahl von zwei Mitgliedern der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023 - Wahlanordnung
20. September 2018

Mit Beschluss vom 14. Mai 2018 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2019 bis 2023 auf Sonntag, 10. Februar 2019, angeordnet. Auf die röm.-kath. Kirchgemeinde Schlieren entfallen zwei Sitze. Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.

Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag, 30. Oktober 2018, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob die Person in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Stadtrat Schlieren erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Stadtrat Schlieren

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Wahlvorschlagsformular Röm.-kath. Synode (PDF, 191.5 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular Röm.-kath. Synode