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Bauvorhaben: Meldeformular Garten-/Gerätehaus
Bauten und Anlagen (z.B. Garten-/Gerätehäuser), deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und deren Bodenfläche nicht mehr als 6.00 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- bzw. Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen.

Beachten Sie, dass die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren eingehalten werden müssen. Zudem ist nach der Erstellung dem Bausekretariat das Meldeformular "Garten-/Gerätehäuser" einzureichen.

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