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Anpassungen zum Gebührenreglement zur Abfallverordnung

Mit Beschluss 300 vom 16. Dezember 2020 hat der Stadtrat die Preise im Gebührenreglement zur Abfallverordnung, SKR 11.12, angepasst.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das neue Gebührenreglement kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, Amtliche Mitteilungen, Gebührenreglement zur Abfallverordnung SKR Nr. 11.12, eingesehen werden.

Stadtrat

Schlieren, 28. Dezember 2020

Informationen

Datum
28. Dezember 2020

Dokumente

Name
2020-12-16_SRB_Anpassungen.pdf (PDF, 592.12 kB) Download 0 2020-12-16_SRB_Anpassungen.pdf

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