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Sperrgut

 

Wenn keine Verwertung möglich ist, können brennbare Sperrgüter (wie z.B. Möbel, Teppiche, Ski, Matratzen, Betten, Tische, Stühle, Koffer etc.) mit Gebührenmarken bei der Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.

 

 

 

Wichtig

Sperrgut ist pro 6 kg mit der regionalen Gebührenmarke (CHF 2.-) zu versehen. Sie erhalten diese im Stadtbüro, im Werkhof oder online unter folgendem Link.

Es ist gebündelt, verschnürt oder in offenen Behältern bereit zu stellen.
Achtung: Höchstmasse: 200 x 100 x 100cm

Gebühren

Kostenpflichtig, regionale Gebührenmarke

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