Zuteilungsgesuche3. Feb. 2020
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Zuteilungswünsche nur aufgrund eines begründeten schriftlichen Gesuches, welches bis spätestens am 3. Februar 2020 eingereicht wird, von der Schulpflege behandelt werden. Zuteilungswünsche können nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von zwingenden Gründen berücksichtigt werden. |