Schulpflege
Gemäss der kantonalen Vorgabe ist die Schulpflege für die Strategischen belange der Schule verantwortlich und vertritt die Schule in der Öffentlichkeit. Die Schulpflege besteht aus 11 Mitgliedern (der Präsidentin und 10 Schulpflegemitglieder) und wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren von der Bevölkerung gewählt.
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