Willkommen auf der Website der Gemeinde Schlieren



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Schlieren - wo Zürich Zukunft hat




Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt

Im Falle eines Auslandaufenthaltes sind Arbeitnehmer in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie während weniger als 183 Tagen im Jahr in einem Staat beschäftigt werden, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, so besteht die Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sich der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr im anderen Staat aufhält.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Quellensteuer
Steuerrechtliche Auskünfte
zugehörige Online-Dienste: Fristerstreckung Steuererklärung
Steuergesetze und Merkblätter
Steuerrecht
zuständig: Steueramt
zur Übersicht


© Stadt Schlieren
Seitenanfang