Hundeabgabe: Gemeinde |
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Für jeden im Kanton Zürich gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten entrichtet der Halter in seiner Wohnsitzgemeinde eine von der Gemeinde festzusetzende Abgabe von Fr. 70.-- bis Fr. 200.--. Die Höhe der Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Schlieren beträgt die Hundeabgabe zur Zeit Fr. 180.-- Befreiung Von der Abgabe befreit sind Halter von - Hunden, die sich weniger als drei Monate im Kanton aufhalten.
- Hunden, für welche die Abgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet wurde
Ermässigung - Für Militär-, Blindenführ- und Diensthunde der Polizei
- Für Schweizss-, Sanitäts-, Lawinen- und Katastrophenhunde
- Für Begleit-, Hilfs- und Therapiehunde
- Für besondere Fälle kann der Stadtrat auf ein schriftliches Gesuch hin die Abgabe reduzieren
Weitere Informationen Veterinäramt des Kantons Zürich Information Hundekurse, PDF download |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| Ansprechspersonen: | Meili Manuela |
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