

EinbürgerungDie wichtigsten Informationen zu Verfahren und Ablauf können Sie den untenstehenden Merkblättern entnehmen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich ans Bürgerrechtssekretariat (Tel. 044 738 15 72) wenden. Wichtiger Hinweis: Sämtliche Merkblätter dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:
Erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern: Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das Schlieremer Bürgerrecht beantragen möchten: Informationen zu den Standortbestimmungen Deutsch und Gesellschaft: Weitere Links mit Informationen zum Schweizer Bürgerrecht: PublikationenMit der Nutzung der Publikationen anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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