

Bestattungen
Zuständiges Departement: Abteilung Sicherheit und Gesundheit Zuständiges Amt: Stadtbüro Verantwortlich: Gomer, Monika Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden. Todesfall - was ist zu tun? Bei Eintritt des Todes zu Hause Stirbt jemand innerhalb der Gemeinde Schlieren, muss in jedem Fall ein Arzt beigezogen werden. Nur er kann und darf aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und eine „Ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Der Arzt (oder die Kantonspolizei) hat die Möglichkeit, die/den Verstorbene/n ins Friedhofsgebäude Schlieren, ins Krematorium Nordheim, Zürich oder ins Institut für Rechtsmedizin, Zürich überführen zu lassen. Zuständig für das Einsargen und die Überführung ist das Bestattungsunternehmen Gerber AG in Lindau, Telefon 052 355 00 11. Bei Eintritt des Todes im Spital oder Heim Die ärztliche Todesbescheinigung wird direkt dem Zivilstandsamt zugestellt. Bei einem Unfall oder Suizid Muss die Polizei zugezogen werden. Todesfall an Wochenenden und allgemeinen Feiertagen Mit dem Gang zum Bestattungsamt kann bis zum nächsten Arbeitstag gewartet werden. Für das Einsargen und Überführen an den Wochenenden ist wiederum das Bestattungsunternehmen Gerber AG in Lindau zuständig, Telefon 052 355 00 11. Der nächste Schritt: Meldung beim Bestattungsamt Nehmen Sie mit dem Bestattungsamt Schlieren, welches Sie im Stadthaus finden, Kontakt auf. Für Todesfälle ist nur dieses Amt zuständig, auch wenn sich das Zivilstandsamt seit dem 1. März 2003 in Dietikon befindet. Sie erreichen uns:
Zur Anmeldung eines Todesfalles sind verpflichtet
Das Bestattungsamt organisiert nach Absprache mit Ihnen
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