

Friedensrichteramt
Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und die erste, obligatorische Schlichtungsbehörde bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und zuständig für: • Konsumentenrechtliche Forderungen; allgemeine Forderungsklagen • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhalt • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen • Schadenhaftungen • Persönlichkeitsverletzungen • Nachbarrechtliche Streitigkeiten • Stockwerkeigentum Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches (im Doppel!) wird das Verfahren eingeleitet. Bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, können Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- endgültig entscheiden und bis zu CHF 5'000.- den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Die beim Friedensrichteramt getroffene Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides Für weitere Fragen steht Ihnen die örtliche Friedensrichterin gerne zur Verfügung.
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