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Schlieren - wo Zürich Zukunft hat

Friedensrichteramt

Adresse: Stadthaus, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
Telefon: 044 738 14 45
Telefax: 044 738 14 46
E-Mail: Kontaktformular
Homepage: http://www.friedensrichter-vermittler.ch
Öffnungszeiten: Sprechstunde nach Vereinbarung

Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und die erste, obligatorische Schlichtungsbehörde bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und zuständig für:

• Konsumentenrechtliche Forderungen; allgemeine Forderungsklagen
• Arbeitsrecht
• Erbrecht
• Unterhalt
• Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
• Schadenhaftungen
• Persönlichkeitsverletzungen
• Nachbarrechtliche Streitigkeiten
• Stockwerkeigentum

Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches (im Doppel!) wird das Verfahren eingeleitet.
Bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, können Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- endgültig entscheiden und bis zu CHF 5'000.- den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Die beim Friedensrichteramt getroffene Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides
Für weitere Fragen steht Ihnen die örtliche Friedensrichterin gerne zur Verfügung.

Personen

LeitungFunktionTelefon
Graf, ElianeFriedensrichterin044 738 14 45



Publikationen

Mit der Nutzung der Publikationen anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.

Name Datum Laden
Anleitung zum Schlichtungsverfahren 27.02.2013 (pdf, 125.3 kB)
Gesetzliche Grundlagen zum Schlichtungsverfahren 26.02.2013 (pdf, 89.7 kB)
Schlichtungsgesuch 27.02.2013 (pdf, 34.4 kB)
Schlichtungsgesuch für arbeitsrechtliche Klagen 27.02.2013 (pdf, 215.1 kB)
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