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Ordnungsbussenwesen
Die Ordnungsbussen werden von den Polizisten ausgestellt. Gebüsste können die Busse bis zu einer Höhe von max. 600.- CHF sofort gegen Quittung (ohne Namensaufdruck) oder innert einer Frist von 30 Tagen bezahlen. Die Busse wird mit der Bezahlung rechtskräftig.

Wird die Busse nicht bezahlt, so wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Der/die Sachbearbeiter/in ist zuständig für das Verfahren von der Eingabe der Bussenzettel ins System bis zur Zahlung oder wenn nötig bis zur Verzeigung.

Ebenfalls an dieser Stelle erfolgt die administrative Bewirtschaftung der städtischen Parkuhren von der Eingabe der Parkuhrendaten, dem Einlesen der ausgestellten Bussenzettel bis zu deren Bezahlung oder allfälligen Verzeigung.

Geschwindigkeitsübertretungen (mobile Messungen)

Nachdem die bei einer Messung erhobenen Daten durch den zuständigen Beamten ins System eingegeben wurden, wird auch hier alles Administrative über diese Stelle weiterbearbeitet. Zur Zahlungsabwicklung gehören auch das Ersuchen nach Rechtshilfe beim für den Wohnort des Verzeigten zuständigen Polizeiposten.

Zugehörige Objekte