Wirtschaftswesen
Zuständiger Bereich: Sekretariat Sicherheit und Gesundheit
Patente für das Gastgewerbe Für die Führung einer Gastwirtschaft oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein-/Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lautet und nicht übertragbar ist (siehe Dokumente). Befristete Patente Vorübergehend bestehende Betriebe (sog. Festwirtschaften) können befristet erteilt werden (siehe Dokumente). Verlängerung der Öffnungszeiten Ebenso bewilligungspflichtig sind Verlängerungen bis 02.00 Uhr oder eine Freinacht. Bitte stellen Sie ein Gesuch an das Sekretariat Sicherheit und Gesundheit.
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