Bewilligung Kinderkrippen
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Kinderkrippen regelt die Bildungsdirektion Kanton Zürich in den Krippenrichtlinien vom 5. September 2014.
Gesuche sind entsprechend den Vorgaben der Bildungsdirektion in Punkt 2 Bewilligungsvoraussetzungen zu dokumentieren und einzureichen an:
Stadt Schlieren
Abteilung Soziales
Administration & Projekte
Freiestrasse 6, Postfach
8952 Schlieren
Betriebsbewilligungen für neue Kindertagesstätten und die all zwei Jahre durchzuführenden Aufsichtsfverfahren werden durch die Triangel GmbH durchgeführt.
Für spezifische Fragen zum Bewilligungsprozess wenden Sie sich bitte direkt an:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Administration und Support | 044 738 15 43 | soziales@schlieren.ch |
Name | Download |
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