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Wirtschaftswesen
Patente für das Gastgewerbe
Für die Führung einer Gastwirtschaft oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein-/Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lautet und nicht übertragbar ist (siehe Dokumente).

Befristete Patente
Vorübergehend bestehende Betriebe (sog. Festwirtschaften) können befristet erteilt werden (siehe Dokumente).

Verlängerung der Öffnungszeiten
Ebenso bewilligungspflichtig sind Verlängerungen bis 02.00 Uhr oder eine Freinacht. Bitte stellen Sie ein Gesuch an das Sekretariat Sicherheit und Gesundheit.

Zugehörige Objekte

Name
Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes Download 0 Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft Download 1 Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes Download 2 Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes