Für die Führung einer Gastwirtschaft oder wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein-/Mittelverkauf betreibt, benötigt ein Patent, welches auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lautet und nicht übertragbar ist (siehe Dokumente).
Befristete Patente
Vorübergehend bestehende Betriebe (sog. Festwirtschaften) können befristet erteilt werden (siehe Dokumente).
Verlängerung der Öffnungszeiten
Ebenso bewilligungspflichtig sind Verlängerungen bis 02.00 Uhr oder eine Freinacht. Bitte stellen Sie ein Gesuch an das Sekretariat Sicherheit und Gesundheit.
Zugehörige Objekte
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Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes | Download | 0 | Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes |
Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft | Download | 1 | Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft |
Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes | Download | 2 | Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sekretariat Sicherheit und Gesundheit | 044 738 14 42 | christian.telli@schlieren.ch |