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Verlängerung des Ausländerausweises
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter beantragt werden. 

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Verlängerung für Bürger von EU/EFTA Staaten

  • Verfallsanzeige (ausgefüllt und unterschrieben)
  • ID- oder Pass
  • Die ausländerrechtlichen Gebühren richten sich nach der Verordnung des Bundesrats über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG)
Verlängerung für Bürger von Drittstaaten
  • Verfallsanzeige (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Pass
  • Die ausländerrechtlichen Gebühren richten sich nach der Verordnung des Bundesrats über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG)

Zugehörige Objekte