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Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns abmelden und am neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, können Sie Ihre Abmeldung auch über den Online-Dienst melden und müssen in diesem Fall folgende Unterlagen per Post zustellen.

  • Meldebestätigung

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste erforderlich.

  • Bitte bringen Sie den Ausländerausweis mit


Bei einer Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen.

Preis

gratis

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