Arbeitslosenversicherung
Zuständiger Bereich: Stadtbüro
Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
Um das Anmeldeverfahren im Kanton Zürich kundenfreundlicher zu gestalten, melden sich Arbeitslose direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Für Schlieren ist das RAV Dietikon zuständig: RAV Dietikon Neumattstrasse 7 Postfach 321 8953 Dietikon Telefon: 044 744 29 44 Fax: 044 744 29 45 E-Mail: hotline.ravdietikon@vd.zh.ch Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr Mittwochvormittag geschlossen Wie mache ich meinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend? Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Preis: gratis
|