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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Unter dem Begriff "Zusatzleistungen zur AHV/IV" unterscheidet der Kanton Zürich drei Leistungsarten:

Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
Beililfen (BH) oder Zuschüsse (ZU) nach kantonalem Recht und
Gemeindezuschüsse (GZ) und Mietzinszuschüsse (MZ) nach Gemeinderecht

Die Ergänzungsleistungen (EL)
gehören zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind keine Fürsorgeleistungen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf.

Beihilfen (BH)
sind Leistungen des Kantons Zürich. Sie können dann ausgerichtet werden, wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer in der Stadt Schlieren erfüllt sind.

Zuschüsse (ZU)
sind Leistungen des Kantons Zürich. Reichen die Ergänzungsleistungen für die Finanzierung der Heimkosten nicht aus, können unter gewissen Voraussetzungen kantonale Zuschüsse ausgerichtet werden.

Gemeinde- und Mietzinszuschüsse (GZ und MZ)
sind Leistungen der Stadt Schlieren. Sie können ausgerichtet werden wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer in der Stadt Schlieren erfüllt sind.

Die Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Rentner/Innen und soll ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen garantieren. Im Kanton Zürich werden die Zusatzleistungen zur AHV/IV von den Gemeinden ausgerichtet.

Weitere Informationen:

SVA Zürich
Pro Senectute Schweiz (Link zur provisorischen Berechnung)
AHV-IV

Preis

gratis

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