

Stadtbaukommission
Stadtbaukommission Die Stadtbaukommission besteht aus dem Ressortvorsteher/der Ressortvorsteherin Bau und Planung als Vorsitzendem/Vorsitzender, einem weiteren Mitglied des Stadtrates und höchstens vier vom Stadtrat gewählten unabhängigen Planungs-, Architektur-, Städtebau- oder Baufachleuten sowie, je mit beratender Stimme, dem Stadtingenieur und dem Bausekretär. Der Bausekretär amtet als Sekretär. Aufgaben der Stadtbaukommission Die Stadtbaukommission berät den Stadtrat in städtebaulichen, denkmalpflegerischen und gestalterischen Fragen. Sie wird beigezogen für Aufgaben wie: a) besondere städtebauliche und planerische Grundsatzaufgaben b) Erlass von Planungszonen (§ 346 PBG) und Gestaltungsplänen (§§ 83 – 87 PBG) c) Bewilligungen von Projekten in städtebaulich bedeutenden Lagen oder in empfindlicher Umgebung wie Kernzonen, Zentrumszonen oder Aussichtslagen etc. d) Bauprojekte, an die erhöhte Anforderungen gestellt werden wie Arealüberbauungen oder wichtige Einzelbauten e) Inventarisierung von Objekten des Natur-, Denkmal- und Heimatschutzes Die Stadtbaukommission kann vom Ausschuss Bau und Planung auch für abschliessend in seiner Kompetenz liegende Geschäfte beigezogen werden. Der Stadtrat oder der Ausschuss Bau und Planung können auch einzelne Mitglieder der Stadtbaukommission mit Aufgaben betrauen. Projekte, die aus einem Wettbewerb gemäss SIA oder aus einem Projektierungsauftrag hervorgegangen sind und den Empfehlungen des Preisgerichtes bzw. Beurteilungsgremiums folgen, sollen in der Regel von der Stadtbaukommission nicht behandelt werden. Die Kommission wird darüber jedoch informiert. Die Beratung kann sich auf Vorschläge und Vorhaben des Stadtrates wie auch auf Themen erstrecken, welche die Kommission selber aufgreift. Der Stadtrat kann die Kommission mit der Durchführung von Veranstaltungen beauftragen. Quelle: 04 SKR 1_10 Verwaltungsreglement zur GO Beratende unabhängige Planungs-, Architektur-, Städtebau- und Baufachleute:
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