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Organe und Organisation
Organe
Seit 1974 werden die Aufgaben der Legislative durch den Gemeinderat, ein Parlament mit 36 Mitgliedern, wahrgenommen. Auf die Einführung der parlamentarischen Organisation wurde die früher selbständige Schulgemeinde mit der Politischen Gemeinde vereinigt. Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungen abgelöst. Die Exekutivaufgaben besorgt der aus 7 Mitgliedern zusammengesetzte Stadtrat. Er hat einen Teil seiner Befugnisse an Ausschüsse mit je 3 Mitgliedern und an die Ressorts delegiert. Die Gesamtbehörde amtet auch als Gesundheitsbehörde. Über selbständige Verwaltungsbefugnisse verfügen die vom Gemeinderat gewählte Sozialbehörde mit 9 Mitgliedern (Vormundschaftswesen und Sozialhilfe) sowie die vom Stadtrat gewählte Feuerwehrkommission mit 7 Mitgliedern. Die vom Volk gewählte Schulpflege hat 17 Mitglieder. Der Stadtrat bestellt ferner Kommissionen ohne Verwaltungsbefugnisse, welche vorbereitende und beratende Aufgaben haben. Ständige Kommissionen sind: Alterskommission, Jugendkommission und Kulturkommission. Organisation

Politische Organisation und Gliederung der Behörden
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