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Zuzug
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unseren Einwohnerdiensten anmelden. Die vorherige Abmeldung am alten Wohnort ist in jedem Fall erforderlich.

Sie können Ihre An- bzw. Abmeldung innerhalb des Kantons Zürich auch online ausführen.

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug …
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug im Stadtbüro anmelden. Die vorherige Abmeldung am alten Wohnort ist in jedem Fall zwingend erforderlich. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (für alle Familienmitglieder)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Anmeldegebühr Fr. 40.--

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Krankenversicherungsnachweis (für alle Familienmitglieder)
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Geburtsscheine bei Kindern
  • Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
  • Anmeldegebühr Fr. 40.--, zusätzlich kantonale Gebühren (s. unten)

 

Die ausländerrechtlichen Gebühren richten sich nach der Verordnung des Bundesrats über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (GebV-AIG):

Zuzug innerkantonal EG/EFTA-Bürger:
Erwachsene Fr. 30.--
Kinder Fr. 20.--

Zuzug innerkantonale Drittstaatsangehörige:
Erwachsene Fr. 30.--
Kinder Fr. 30.--

Zuzug ausserkantonal EG/EFTA-Bürger:
Erwachsene Fr. 40.--
Kinder Fr. 30.--

Zuzug ausserkantonal Drittstaatsangehörige:
Erwachsene Fr. 142.--
Kinder Fr. 87.--

Zuzug aus dem Ausland EG/EFTA-Angehörige:
Erwachsene Fr. 70.--
Kinder Fr. 35.--

Zuzug aus dem Ausland Drittstaatangehörige:
Erwachsene Fr. 142.--
Kinder Fr. 87.--
 

Zugehörige Objekte