Inhalt

Reklamebewilligungen
Aussenwerbungen prägen das Stadtbild nachhaltig. Es braucht deshalb für folgende Reklamen eine Bewilligung:
  • an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
  • Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
  • Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
  • das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
  • sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
  • das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
  • befristete Aktionen oder mobile Werbeträger
Einzureichende Dokumente
Für eine Bewilligung ist das vollständig ausgefüllte Reklamegesuch in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
  • Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:100
  • Gültige Fassadenpläne (Ansicht und Schnitt) und eventuell Schnitt im Massstab 1:50 oder 1:100, mit Massen
  • Zeichnung oder deutliche Farbfotos der einzelnen Reklamen mit Massen und Gesamtansicht des Gebäudes, der baulichen Umgebung und dem heutigen Bestand der Reklamenanlagen
  • Amtliche Katasterkopie (höchstens 12 Monate alt) mit rot eingezeichneter Stellung und Grösse der Reklameanlage(n)

Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zum Reklame-Bewilligungsverfahren stehen wir Ihnen gerne  zur Verfügung.

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