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Baukontrolle
Die Behörde führt bau- und umweltrechtliche Kontrollen durch. Unabhängig von den kommunalen Behörden kontrolliert die SUVA die Arbeitssicherheit auf Baustellen.

Die Baukontrolleure der Abteilung Bau und Planung erteilen die Baufreigabe und kontrollieren die Bauausführung gemäss den bewilligten Plänen und den Nebenbestimmungen der Baubewilligung.

Entsprechend dem Bauverlauf sind der Baukontrolle in der Regel nachfolgende Meldungen zu erstatten:
  • Baubeginn (Abbruch, Aushub, Hoch- und Tiefbauarbeiten)
  • Rohbauabnahme
  • Bezugsmeldung
  • Bauvollendung / Schlussabnahme

Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.

Feuerpolizei / baulicher Zivilschutz

Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Um…
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange?

Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben sowie von Nutzungsänderungen feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich.

Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg.
Preis
gratis

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft u…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre (Ölfeuerungen) sowie alle 4 Jahre (Gasfeuerungen), ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die die Betroffenen rechtzeitig eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle/Abgasmessung.

Die Kosten für die Feuerungskontrolle durch die Gemeinde betragen exkl. MWST:

  • Fr. 160.-- für Öl/Gas
  • Fr. 160.-- für Holzfeuerung (erste Stunde, jede weitere 1/4 Stunde Fr. 27.--)

Rohner Kaminfeger AG
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf
Telefon 044 737 16 71
info@rohner-kaminfeger.ch

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.
Preis
kostenpflichtig

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