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Baubewilligungen
Für alle Bauten, Anlagen und baulichen Vorkehrungen braucht es eine Baubewilligung, wie z.B. für
  • Hochbauten und Fahrnisbauten
  • Parkplätze, Mauern oder Einfriedungen
  • Umnutzungen
  • Terrainveränderungen
  • Reklamen und Anschriften
  • die seitliche Verglasung von Sitzplätzen und Balkonen
  • Überdachungen von Sitzplätzen und Balkonen
  • Bauten und Anlagen (z.B. Garten-/Gerätehäuser), deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und deren Bodenfläche nicht mehr als 6.00 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- bzw. Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen. Zu beachten ist, dass die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren eingehalten werden müssen. Zudem ist nach der Erstellung dem Bausekretariat das Meldeformular "Garten-/Gerätehäuser" einzureichen.
  • Solaranlagen, falls diese die Dachziegel um 20 cm, eine Fläche von 35 m2 überschreiten oder im Gebiet der Kernzone liegen
  • die Aussenisolation der Gebäudehülle
  • den Einbau von Fenstern
  • Schwimmbäder

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Viele Informationen über Baubewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen. Wir empfehlen Ihnen, vor Baueingabe Ihr Vorhaben mit uns zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.

Für das Gesuch für kleinere Bauvorhaben benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Baugesuchsformular des Kantons Zürich
  • einen amtlichen Katasterplan, max. 12 Monate alt (Acht Grad Ost AG, Wagistrasse 6, Telefon 043 500 44 00, 8952 Schlieren,  datenbestellung@achtgradost.ch)
  • einen Grundbuchauszug, max. 12 Monate alt (Notariat Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren, Telefon: 044 752 37 00)
  • Grundrisse, Schnitte, Fassaden- und eventuell Umgebungspläne
In allen Plänen ist das Bauvorhaben rot einzuzeichnen; Abbrüche sind gelb und Bestehendes schwarz zu markieren. Sämtliche Unterlagen sind mindestens 5-fach einzureichen und von den Grundeigentümern, Projektverfassern und Gesuchstellern zu unterschreiben und zu datieren.

Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die notwendigen Formulare finden Sie hier.

Bei Fragen zur Bewilligungspflicht Ihres Bauvorhabens geben wir gerne Auskunft.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und…
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Ausschuss Bau und Planung, bzw. bei Spezialfällen an den Stadtrat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können über unseren Online-Schalter bezogen werden. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Beglaubigte Katasterkopien und Vermessungsdaten

Beim amtlichen Geometer der Stadt Schlieren, Acht Grad Ost AG, datenbestellung@achtgradost.ch können gegen Gebühr folgende Produkte bezogen werden: Beglaubigte Katasterkopien für Baugesu…
Beim amtlichen Geometer der Stadt Schlieren, Acht Grad Ost AG,
datenbestellung@achtgradost.ch können gegen Gebühr folgende Produkte bezogen werden:
  • Beglaubigte Katasterkopien für Baugesuche
  • Vermessungs- und Geoinformatikdaten im DXF-Format, Shape-Format und Interlis-Format
Kostenpflichtig gemäss Tarif kant. Meliorations- und Vermessungsamt, Stand 2002.
Auskünfte sind gratis.

Zugehörige Objekte