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Fundbüro

Die verantwortliche Stelle für die Entgegennahme, Vermittlung und Aufbewahrung von Fundanzeigen und Fundgegenständen ist in der Stadt Schlieren das Fundbüro, welches im Stadtbüro integriert ist.

Haben Sie etwas gefunden?

Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache Fr. 10.- offenbar übersteigt. Sofern Sie etwas auf öffentlichem Grund (Gemeindegebiet Stadt Schlieren) gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand deshalb an unserem Schalter im Stadtbüro abgeben. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Haben Sie etwas verloren?

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, melden Sie den Verlust bitte auf easyfind.ch. Versuchen Sie, den verlorenen Gegenstand so genau wie möglich zu beschreiben (Farbe, Beschaffenheit, Material sowie besondere Merkmale etc.).

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Fundbüro SBB
Fundbüro VBZ

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